Gremium

Gremium der Selbstbestimmung

Wie regelt man etwas gemeinsam? Wie stellen wir Übereinstimmung in wichtigen Fragen her? Dieser Abstimmungsprozess erfolgt in unserer Wohngemeinschaft durch das „Gremium der Selbstbestimmung“: gemeinschaftlich mit den Familienangehörigen/den rechtlichen Vertretern der jeweiligen Bewohner.

Bezüglich der persönlichen und gesundheitlichen Belange der Bewohner der Wohngemeinschaft unterliegen natürlich alle Beteiligten der Schweigepflicht.

Zusammensetzung des Gremiums

Mitglieder des Gremiums sind die Angehörigen oder Betreuer der Bewohnerinnen und Bewohner: Jeder Bewohner stellt ein Mitglied und jedes Mitglied hat eine Stimme. Falls ein Bewohner noch selbstständig für sich entscheiden kann und möchte, kann auch der Bewohner/die Bewohnerin selbst am Gremium teilnehmen.
Der Vorsitz wird aus diesem Kreise gewählt (SprecherIn).

Auf Einladung des Gremiums der Selbstbestimmung nehmen Vertreter des ambulanten Pflegedienstes und/oder des Vermieters an Sitzungen des Gremiums teil.

Entscheidungsrechte des Gremiums

Die Entscheidungen im Gremium der Selbstbestimmung betreffen vor allem den häuslichen Alltag der Wohngemeinschaft, da dies nicht in den persönlichen Betreuungsverträgen mit dem ambulanten Pflegedienst festgelegt werden kann.

Darüber hinaus kann u. a. das Gremium eigenständig über die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen entscheiden; die Kosten dafür tragen immer die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngemeinschaft.

 

Zusätzliche Informationen finden Sie unter:

Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern

Entscheidungen des Gremiums

Entscheidungen im Gremium werden nach dem Mehrheitsprinzip (einfache Mehrheit der TeilnehmerInnen) getroffen.

Hiervon gibt es drei Ausnahmen, die sich auf die zentralen sozialen und pflegerischen Belange beziehen:

  • bei der Wahl eines alternativen Pflegedienstes,
  • Änderungen des grundsätzlichen Betreuungsprinzips (Validation)
  • bei vorzeitiger Beendigung eines Mietverhältnisses

hierzu ist eine Zweidrittel-Mehrheit aller VertreterInnen der Bewohner erforderlich.

Das Gremium trifft sich regelmäßig nach Vereinbarung; Auf Wunsch von mindestens 2/3 der Mitglieder des Gremiums kann jederzeit eine außerordentliche Versammlung stattfinden.

Aufgaben des Gremiums

  • Einrichten eines Haushaltskonto und führen der Haushaltskasse.
  • Regelt die sich aus den individuellen Betreuungsverträgen ergebenden Fragen und klärt Vorstellungen und Vorhaben.
  • Mitentscheidung bei Alltagsregelungen, in Abstimmung mit der Präsenzkraft bzw. des Pflegdienstes.
  • Veränderung von Hausregeln für das Zusammenleben.
  • Planung individueller Beschäftigungsangbebote, die von den Angehörigen selbstständig organisiert werden.
  • Sicherstellung der Regelmäßigkeit der Treffen des Gremiums.